Ein ausländischer Staatsbürger, der zu Studien- oder Austauschzwecken in die Vereinigten Staaten einreisen möchte, muss ein dafür passendes Visum vorweisen können.
Die Art der Schule, die man besuchen möchte, bzw. der Studiengang, bestimmt, ob ein F-1 Visum oder ein M-1 Visum benötigt wird. Darüber hinaus gibt es bestimmte Austauschprogramme, für welche man das J-1 Visum benötigt.
Das F1-Visum wird benötigt, wenn Sie an einem anerkannten Bildungsinstitut studieren möchten. Darunter fallen:
Auch, wenn Sie an einem anerkannten Sprachschulprogramm teilnehmen möchten, benötigen Sie ein F-1-Visum.
Für den Besuch einer anerkannten, nicht-akademischen oder berufsbezogenen Bildungseinrichtung benötigen Sie ein M1-Visum. Ein Beispiel dafür wäre eine Pilotenausbildung an einer anerkannten Flugschule.
Das J-1 Visum ist für Personen geeignet, die an einem von der USA genehmigten Austauschprogramm teilnehmen. Dazu zählen folgende zugelassene Programme:
Um sich für ein F-, J- oder M-Studentenvisum bewerben zu können, müssen Sie zuvor von einer von SEVP anerkannten Schule akzeptiert oder von einem anerkannten Austauschprogramm angenommen werden.
SEVP steht für “Student and Exchange Visitor Program”. Dieses Programm verwaltet das Student and Exchange Visitor Information System, oder auch SEVIS. Hierbei handelt es sich um eine Datenbank des US-Heimatschutzministeriums, in welche sich alle internationalen Schüler, Studenten, Praktikanten und Teilnehmer von Austauschprogrammen online registrieren müssen.
Sind Sie im SEVIS eingeschrieben worden, müssen Sie die SEVIS I-901-Gebühr bezahlen. Die Höhe dieser Gebühr entscheidet sich je nachdem, an was für einem Programm Sie teilnehmen oder was für eine Schule Sie besuchen.
Erst nachdem Sie im SEVIS registriert sind, können Sie mit dem regulären Visaantragsprozess starten, beginnend mit dem Ausfüllen des DS-160 Formulars. Bei einem F-, J- oder M-Visum müssen Sie hier zusätzlich zu den sonstigen Daten noch Ihre SEVIS ID und Programmnummer angeben.
Die für SEVIS fällige Gebühr muss spätestens bis zum Interview bezahlt worden sein. Bei diesem müssen Sie dann auch die Quittung, die Sie nach der Zahlung erhalten haben, vorzeigen. Heben Sie die Quittung gut auf. Diese müssen Sie beim Konsulat schon am Eingang vorzeigen – ist diese nicht da, dürfen Sie das Interview gar nicht erst wahrnehmen.
Neben den Unterlagen, die man für einen Visaantrag sowieso zum Interview mitbringen muss (Reisepass, Bestätigungsseite DS-160, …) müssen Sie bei der Beantragung eines Studenten- oder Austauschvisums zusätzlich folgende Unterlagen mitbringen:
Reisen Sie mit einem F-1, M-1 oder J-1 Visa in die USA, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Ehepartner und/oder Ihre minderjährigen, unverheirateten Kinder mit in die USA zu nehmen. Diese müssen keine SEVIS-Gebühr bezahlen, allerdings muss für jeden Angehörigen ein separates I-20 Formular ausgefüllt werden, damit sich für ein Visum beworben werden kann. Die entsprechenden Visa heißen F-2, M-2 oder J-2 Visa.
Die Beantragung ist erst möglich, wenn der Hauptantragsteller sein Visum erhalten hat. Außerdem müssen die Angehörigen einen Beweis über die Verwandtschaft mit dem Hauptantragsteller vorweisen, also beispielsweise anhand einer Heirats- oder Geburtsurkunde.
Beachten Sie: Den minderjährigen Kindern vom Hauptantragsteller ist es erlaubt, die Schule in den Vereinigten Staaten zu besuchen, wenn Sie mit ihm dorthin reisen. Allerdings ist es weder den Kindern noch dem Ehepartner erlaubt, dort zu arbeiten!