ESTA – Was ist während der Beantragung zu beachten?

Welche Daten sind beim ESTA-Antrag optional?

Die Angaben zu Ihrem Beschäftigungsstand, zu Ihrer Aufenthaltsadresse und zu Ihren genutzten Social Media Profilen sind optional und müssen nicht unbedingt ausgefüllt werden. Es ist aber besser, beispielsweise Ihren Arbeitgeber anzugeben. Somit können Sie nachweisen, dass Sie eine feste Bindung zu Ihrem Heimatland haben und nicht vorhaben, sich länger als genehmigt in den Vereinigten Staaten aufzuhalten. Auch ist es besser, Ihre US-Aufenthaltsadresse anzugeben, um eventuelle Rückfragen bei der Einreise zu vermeiden.

Welche Daten müssen angegeben werden?

Ihre biografischen Daten (Name, Geschlecht, Geburtsdatum,…), Kontakt- und Reisepassdaten müssen auf jeden Fall angegeben werden. Die Angabe einer Notfallkontaktperson, innerhalb oder außerhalb der USA ist ebenfalls notwendig. Darüber hinaus müssen Sie am Ende des Antrages noch Angaben über eventuelle Krankheiten, Vorstrafen etc. machen, also zu allem, was Sie für die Einreise in die USA im Rahmen des Visa Waiver Programms disqualifizieren könnte.

Eine der Sicherheitsfragen trifft auf mich zu

Wenn eine der Sicherheitsfragen auf Sie zutrifft, müssen Sie dies wahrheitsgemäß angeben. Allerdings müssen Sie dann auch mit einer Ablehnung Ihres Antrages rechnen. Auf keinen Fall sollten Sie falsche Angaben machen, da Sie, wenn dies rauskommt, mit mehreren Jahren Einreiseverbot für die USA abgestraft werden könnten.

Trifft also eine der Fragen auf Sie zu, dann sollten Sie sich am besten mit einem US-Konsulat oder einer US-Botschaft in Verbindung setzen und über eine Visabeantragung nachdenken. Die US- Konsulate und -Botschaften in Deutschland finden Sie hier aufgelistet: https://de.usembassy.gov/de/die-botschaft-und-die-konsulate/

Muss ich angeben, dass ich eine doppelte Staatsangehörigkeit besitze?

Ja. Sie müssen angeben, welche weitere Staatsangehörigkeit Sie besitzen und außerdem noch, wie Sie diese Staatsangehörigkeit erworben haben. Waren Sie einmal Staatsbürger/in eines zweiten Landes und sind dies nicht mehr, müssen Sie das ebenfalls angeben.

Zwei Reisepässe – Welche Informationen werden angegeben?

Wenn Sie einen zweiten Reisepass besitzen oder auch besessen haben, müssen Sie das Ausstellungsland, die Reisepassnummer und das Ablaufjahr angeben. Sollten Ihnen Ihre Reisepassnummer oder das Ablaufjahr aber nicht bekannt sein, können Sie die betroffenen Felder aber auch mit “UNKNOWN” (“unbekannt”) bzw. mit Nullen ausfüllen.

Was für Antworten könnten auf meinen ESTA-Antrag kommen?

Genehmigung erteilt

Haben Sie eine Genehmigung erteilt bekommen, Sind Sie nun dazu berechtigt mit Ihrem ESTA zwei Jahre lang in die USA zu reisen. Beachten Sie aber, dass die Genehmigung den Einlass in die USA nicht garantiert. Die endgültige Entscheidung darüber trifft der Beamte der Customs and Border Protection am Einreiseflughafen der USA.

Genehmigung ausstehend

Normalerweise wird ein ESTA-Antrag innerhalb weniger Minuten bestätigt. In manchen Fällen kann es aber bis zu 72 Stunden dauern, bis eine Antwort vorliegt. Hat der ESTA-Antrag diesen Status, sollte man später einfach nochmal versuchen, den Antrag aufzurufen.

Genehmigung abgelehnt

Wenn Ihr ESTA-Antrag abgelehnt wurde, ist es Ihnen leider nicht möglich, im Rahmen des Visa Waiver Programs in die USA einzureisen. Leider werden keine Gründe angegeben, wieso ein ESTA-Antrag abgelehnt wird. Sie sollten sich in diesem Fall an ein US-Konsulat oder eine US-Botschaft wenden, denn Sie haben immer noch die Chance, mit einem Visum in die USA zu reisen. Die US- Konsulate und -Botschaften in Deutschland finden Sie hier aufgelistet: https://de.usembassy.gov/de/die-botschaft-und-die-konsulate/

Wieso ist es notwendig, dass ich all diese persönlichen Informationen bei der ESTA-Beantragung angebe?

Ein Grund dafür ist, dass keine “unbekannten” Personen in die Vereinigten Staaten reisen sollen. Reisen Personen unter dem Visa Waiver Programm in die USA ein, liegen den Behörden schon Informationen über diese vor.
Weiterhin soll durch ESTA sichergestellt werden, dass keine unerwünschten Personen wie Kriminelle oder Terroristen in die USA einreisen können. Deshalb werden die persönlichen Daten der Antragsteller mit den amerikanischen Fahndungs- und Strafverfolgungslisten abgeglichen. Auch die Sicherheitsfragen sind für diesen Zweck gedacht.

Wie soll ich Sonderzeichen oder Umlaute aus meinem Reisepass aufschreiben?

Schreiben Sie Sonderzeichen und Umlaute so auf, wie Sie auch in dem maschinenlesbaren Teil Ihres Reisepasses stehen. Also statt “ä” beispielsweise “ae” oder “ss” statt “ß”.

Bin ich verpflichtet, Angaben zu meinen genutzten Social Media Accounts zu machen und werden meine Accounts überprüft?

Ob und worauf Social Media Accounts überprüft werden, hat die US-Heimatschutzbehörde leider nicht bekannt gegeben. Es handelt sich hierbei aber auch nur um eine optionale Angabe, man ist also nicht dazu verpflichtet, seine Social Media Daten preiszugeben, wenn man dies nicht will.


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