Visa für Tourismus und Geschäftsreisen

Das B Visitor Visa

Das B Visitor Visa ermöglicht es, zum Urlaub oder für Geschäftsreisen in die USA einzureisen. Bevor man ein B Visum beantragt, sollte man erst einmal abklären, ob für den Zweck der Reise nicht auch eine ESTA-Einreisegenehmigung ausreicht, da der Erhalt dieser um einiges zeitsparender und kostengünstiger ist als die Beantragung eines Visums. Die Beantragung von ESTA ist unter bestimmten Voraussetzungen für Staatsbürger von insgesamt 38 Ländern möglich.

Das B Visum wird von Personen genutzt, welche nicht für das Visa Waiver Program zugelassen sind, also keine ESTA-Einreisegenehmigung beantragen können, oder für deren Reisezwecke kein ESTA ausreicht – dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn man sich länger als 90 Tage in den Vereinigten Staaten aufhalten will.

Es gibt zwei Kategorien des B Visums: das B-1 Visum für “Business Visitors”, also Geschäftsreisende oder das B-2 Visum für “Pleasure Visitors”, also Touristen und Besucher.

Erlaubte Tätigkeiten im Rahmen des B-2 Visums sind beispielsweise:

Für Geschäftsreisende (B-1)Für Touristen (B-2)
Teilnahme an Tagungen und KonferenzenTourismusbesuche
Teilnahme an MessenBesuch von Freunden und Familie
innerbetriebliche Schulungen (unter bestimmten Voraussetzungen)     Medizinische Behandlung

Meist wird bei der Ausstellung des B-Visums aber nicht zwischen B-1 und B-2 unterschieden. Die Visa werden deshalb als “B-1/B-2” Visa vergeben, mit diesen sind dann touristische und auch geschäftliche Einreisen in die USA möglich.

Gültigkeit von B-1/B-2 Visa

  • Gültigkeitsdauer des Visums von 10 Jahren
  • Maximale Aufenthaltsdauer von 180 Tagen pro Einreise

Welche Tätigkeiten sind erlaubt mit einem B-1 oder B-2 Visum

Für Geschäftsreisende (B-1)Für Touristen (B-2)
Teilnahme an Tagungen und KonferenzenTourismusbesuche
Teilnahme an MessenBesuch von Freunden und Familie
innerbetriebliche Schulungen (unter bestimmten Voraussetzungen)     Medizinische Behandlung

Meist wird bei der Ausstellung des B-Visums aber nicht zwischen B-1 und B-2 unterschieden. Die Visa werden deshalb als “B-1/B-2” Visa vergeben, mit diesen sind dann touristische und auch geschäftliche Einreisen in die USA möglich.

Beachten Sie: Mit dem B Visum ist es weder erlaubt, in den USA bezahlt zu arbeiten, noch ein Studium oder Praktikum aufzunehmen. Sollte man dies doch tun und dabei erwischt werden, kann man damit rechnen, aus den USA ausgewiesen zu werden und eine Einreisesperre zu erhalten.


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